Praxisabgabe im Wandel
Die Praxisabgabemöglichkeiten waren bis vor kurzem noch relativ begrenzt: üblich war der Verkauf an einen zahnärztlichen Nachfolger, wobei der Abgeber für einen Übergangszeitraum noch in der Praxis tätig blieb oder unmittelbar nach dem Verkauf seine Tätigkeit einstellte. Regelmäßig werden Praxisinhaber bei diesem Modell jedoch mit dem Problem konfrontiert, keinen Nachfolger zu finden. Gemäß Angaben des freien Verbands deutscher Zahnärzte (FVDZ) werden in den nächsten Jahren 40 % der Praxen altersbedingt zum Verkauf stehen. Da immer mehr junge Zahnärzte Anstellungsverhältnisse bevorzugen, wird voraussichtlich eine Vielzahl der Praxen schließen müssen, was mit einer Verschlechterung der zahnärztlichen Versorgung einhergeht.
Seitdem Investoren Zahnarztpraxen als attraktive Kapitalanlage entdeckt haben, wandelt sich der Markt. Das Thema „Praxisabgabe“ ist nicht mehr ausschließlich der Altersgruppe 55+ vorbehalten, sondern ist auch für junge Zahnärzte von Interesse. Investoren sind nachhaltig an dem Erwerb von bzw. an der Beteiligung an erfolgreichen Zahnarztpraxen interessiert und dabei bereit, Preise zu zahlen, die niederlassungswillige Zahnärzte nicht finanzieren können.
Auf einmal tut sich also für Inhaber umsatzstarker Zahnarztpraxen eine besonders attraktive Chance auf, die nicht nur mit hohen Kaufpreisen, sondern vielen weiteren Vorteilen einhergehen kann. Grundlage des Verkaufs an einen Investor bzw. der Beteiligung eines Investors an der Praxis ist die Gründung eines Zahnmedizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
DER ZAHNARZT-MARKT
Bis 2006 überstieg die Anzahl der Existenzgründer die Anzahl der Zahnärzte, die ihren Beruf aufgaben und ihre Praxis veräußerten.
Seit 2007 übersteigt die Anzahl der Praxisabgaben die der Existenzgründungen deutlich. 70 % der Praxen sind nicht veräußerbar.
Verschärft wurde das Nachfolger-Problem durch die Änderungen des Vertragszahnarztrechts im Jahr 2007, die einen Anstellungsboom auslösten.
(2007: 7.209 | 2017: 17.712)
Dieser Wandel des Markts macht es unerlässlich, sich bereits mehrere Jahre vor der Berufsaufgabe mit dem Thema „Praxisabgabe“ auseinanderzusetzen.
Aber wie?
Zielgruppe, Kaufpreis & Steuern
Investoren suchen gezielt nach Praxen, die idealerweise die nachstehenden Kriterien vollständig erfüllen:
- Die Praxis sollte über mindestens 3 Behandler verfügen; in Ausnahmefällen können auch 2 Behandler ausreichen.
- Der oder die Verkäufer arbeiten nach Verkauf für mindestens 3, besser 5 und mehr Jahre weiter in der Praxis.
- Die Praxis verfügt über einen Überschuss von mehr als € 500.000 bzw. kann einen solchen Überschuss im laufenden oder Folgejahr erwirtschaften.
- Die Umsätze der Praxis sind in den letzten Jahren stabil bzw. steigen.
- Die Zulassungsbedingungen (TSVG-Beschränkungen für Investoren-MVZs) erlauben den Erwerb der Praxis.
Neben diesen Merkmalen kommt besonders dem EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) eine große Bedeutung zu. Das EBITDA entspricht dem Betriebsergebnis ohne Berücksichtigung von Zinsen, Steuern und Abschreibungen und ist – bereinigt um den Unternehmerlohn (des weiter in der Praxis arbeitenden Verkäufers) – Grundlage der Kaufpreisermittlung. Es ergeben sich regelmäßig Kaufpreise, die die bisherigen Praxisabgabepreise bei weitem übersteigen und das Mehrfache des Jahresgewinns ausmachen.
KONZEPTE
Für den Verkauf der Praxis an einen Investor stehen mehrere Vertragskonzepte zur Verfügung, die sich wirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich zum Teil erheblich unterscheiden. Welches Modell geeignet ist, hängt zum Beispiel davon ab, wie lange der Zahnarzt nach dem Verkauf in der Praxis als Angestellter und zahnärztlicher Leiter arbeiten will bzw. ob das jeweilige Vertragskonzept besondere steuerliche Vor- oder Nachteile mit sich bringt. Deswegen bedarf die optimale Auswahl des Vertragskonzeptes einer sorgfältigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Prüfung.
Zwei Vertragskonzepte wollen wir Ihnen detaillierter vorstellen:
- das Verkaufskonzept und
- das Beteiligungskonzept
VERKAUF
BETEILIGUNG
KONZEPTE
Für den Verkauf der Praxis an einen Investor stehen mehrere Vertragskonzepte zur Verfügung, die sich wirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich zum Teil erheblich unterscheiden. Welches Modell geeignet ist, hängt zum Beispiel davon ab, wie lange der Zahnarzt nach dem Verkauf in der Praxis als Angestellter und zahnärztlicher Leiter arbeiten will bzw. ob das jeweilige Vertragskonzept besondere steuerliche Vor- oder Nachteile mit sich bringt. Deswegen bedarf die optimale Auswahl des Vertragskonzeptes einer sorgfältigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Prüfung.
Zwei Vertragskonzepte wollen wir Ihnen detaillierter vorstellen:
- das Verkaufskonzept und
- das Beteiligungskonzept
VERKAUF
BETEILIGUNG
Unsere Aufgabe
Unsere Aufgabe besteht darin, die Interessen niedergelassener Zahnärzte mit den Interessen der Investoren zu synchronisieren. Durch unsere Unabhängigkeit können wir Zahnärzte optimal dahingehend beraten, welcher Investor für den Erwerb der Praxis zu besonders attraktiven Konditionen angesprochen werden sollte, um möglichst günstige Kaufpreisbedingungen zu erzielen. Denn auch die im Markt aktiven Investoren nutzen unterschiedliche Auswahlkriterien und verbinden mit dem Erwerb der Praxis auch unterschiedliche Haltedauern. Während die einen Investoren aktiver Teil des Praxisalltags sind, verfolgen andere den Grundsatz, nicht in das Praxisgeschehen erfolgreicher Praxen einzugreifen.
Um Zahnärzte in allen Phasen der Verkaufs- bzw. Beteiligungstransaktion zielführend und erfolgreich begleiten zu können, bilden wir mit Steuerrechtlern und Rechtsanwälten ein Team, das dafür Sorge trägt, dass die sorgfältig erhobenen Wünsche und Ziele des Abgebers optimal in ein ausgewogenes Vertragswerk überführt werden.
Um einen besseren Einblick in unsere Arbeitsweise und den Transaktionsprozess im Einzelnen zu erhalten, bieten wir Ihnen an, sich mit einigen unserer Mandanten auszutauschen. Sprechen Sie uns an, sollten Sie hieran Interesse haben.
Vorstellung
1. Schritt
Sobald wir Ihre Wünsche und Anforderungen besprochen haben, stellen wir Ihre Praxis einem oder mehreren Investoren vor. Dies gelingt am besten mithilfe eines Praxisberichts, in den wir die wichtigsten Praxisdaten aufnehmen, sodass der Investor schnell und unkompliziert einen Eindruck Ihrer Praxis erhält. Ist er interessiert, unterbreitet er Ihnen ein Angebot.
Prüfung
2. Schritt
Erst wenn das ausgehandelte Angebot Ihren Anforderungen entspricht, unterzeichnen beide Parteien eine Absichtserklärung („LOI“). Es folgt die Due Diligence, eine gründliche Prüfung Ihrer Praxis auf finanzieller, rechtlicher, steuerlicher und operativer Ebene, die Grundlage der kaufvertraglichen Verhandlungen ist.
Verträge
3. Schritt
Parallel zum Prüfungsprozess werden die für das MVZ notwendigen Verträge ausgehandelt, insbesondere die Anstellungsverträge der Zahnärzte und der (Anteils-)Kaufvertrag. Zeitgleich gilt es, die notwendigen Anträge bei der zuständigen KZV zu stellen.
Closing
4. Schritt
Sind alle Verträge unterzeichnet und sowohl das MVZ als auch die Anstellungen genehmigt, muss mit den Vorbereitungen für den Verkaufs- bzw. Beteiligungsstichtag begonnen werden. Hierzu zählt u. a. die Information der Mitarbeiter und die Umstellung sonstiger Verträge (z. B. Mietvertrag) auf die neue MVZ-GmbH.
ABLAUF DER TRANSAKTION
VORSTELLUNG
1. SCHRITT
Sobald wir Ihre Wünsche und Anforderungen besprochen haben, stellen wir Ihre Praxis einem oder mehreren Investoren vor. Dies gelingt am besten mithilfe eines Praxisberichts, in den wir die wichtigsten Praxisdaten aufnehmen, sodass der Investor schnell und unkompliziert einen Eindruck Ihrer Praxis erhält. Ist er interessiert, unterbreitet er Ihnen ein Angebot.
PRÜFUNG
2. SCHRITT
Erst wenn das ausgehandelte Angebot Ihren Anforderungen entspricht, unterzeichnen beide Parteien eine Absichtserklärung („LOI“). Es folgt die Due Diligence, eine gründliche Prüfung Ihrer Praxis auf finanzieller, rechtlicher, steuerlicher und operativer Ebene, die Grundlage der kaufvertraglichen Verhandlungen ist.
VERTRÄGE
3. SCHRITT
Parallel zum Prüfungsprozess werden die für das MVZ notwendigen Verträge ausgehandelt, insbesondere die Anstellungsverträge der Zahnärzte und der (Anteils-)Kaufvertrag. Zeitgleich gilt es, die notwendigen Anträge bei der zuständigen KZV zu stellen.
CLOSING
4. SCHRITT
Sind alle Verträge unterzeichnet und sowohl das MVZ als auch die Anstellungen genehmigt, muss mit den Vorbereitungen für den Verkaufs- bzw. Beteiligungsstichtag begonnen werden. Hierzu zählt u. a. die Information der Mitarbeiter und die Umstellung sonstiger Verträge (z. B. Mietvertrag) auf die neue MVZ-GmbH.
Vorteile der Beauftragung von Sikomed
Vorteile der Beauftragung von Sikomed
- Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Suchkriterien, die unterschiedlichen Vertragskonzepte und die Dienstleistungen der am Markt agierenden Investoren, mit denen erworbene Praxen – hauptsächlich zur Bewältigung von Managementaufgaben – unterstützt werden. Auch wissen wir, wie Investoren Ihre Praxis bewerten werden. Deshalb können wir für Ihre Praxistransaktion bereits zu Beginn die für Sie infrage kommenden Investoren bestimmen, die Ihren Anforderungen an die Transaktion in höchstmöglichem Maße gerecht werden (z. B. Bestellung zum Geschäftsführer bei Teilverkauf, geringe Einflussnahme in den Praxisalltag).
- Neben dem klassischen Vollverkauf existieren die unterschiedlichsten Transaktionsstrukturen, die gerade aus steuerlicher Sicht spezifische Vor- und Nachteile mit sich bringen. Welches Verkaufsmodell für Sie am sinnvollsten ist, ermitteln wir im Rahmen individueller Modellberechnungen.
- Sie engagieren mit Sikomed nicht bloß einen Partner, der Sie in wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Transkation berät und unterstützt; zusätzlich steht Ihnen ein Team aus Rechtsanwälten des Gesellschafts-, Medizin- und Steuerrechts zur Seite.
- Unsere konsequente Verhandlungsstrategie zahlt sich aus – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Mit Verhandlungsgeschick und dem nötigen Feingefühl erzielen wir gemeinsam mit den eingebundenen Rechtsanwälten ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Vertragswerk und attraktive Kaufpreise.
DAS TRANSAKTIONS-TEAM
Susanne Sander
Helmut-Joachim König
Nina Lages
- GERN PRÜFEN WIR, OB IHRE PRAXIS FÜR EINE BETEILIGUNG ODER DEN VERKAUF AN EINEN INVESTOR INFRAGE KOMMT.
Sikomed
Unternehmensberatung im Gesundheitswesen GmbH
Düstere-Eichen-Weg 35
37073 Göttingen
Telefon: 0551 9985890
Telefax: 0551 9985899
E-Mail: info@sikomed.com
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