Wissenswertes rund um die Transaktion und Sikomed

Der Praxisverkauf an einen Investor ist ein komplexer Vorgang: eine Fülle von wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen und Aufgaben müssen gelöst werden, z. B.:

  • Wie stelle ich meine Praxis einem Investor attraktiv vor? Auf was achtet der Käufer? Was sind meine Pluspunkte und wo muss ich mich ggf. neu aufstellen, um optimal verkaufen zu können?
  • Welche Vertragsform ist die für mich wirtschaftlich und steuerlich beste?
  • Soll ich meine Praxis in Gänze veräußern oder an ihr beteiligt bleiben?
  • Wie kann der Verkauf für mich steuerlich günstig gestaltet werden?
  • Wie kann ich mit einem Investor und seinem Anwaltsteam auf Augenhöhe verhandeln?
  • Woher weiß ich, was dem Investor meine Praxis wert ist?
  • Wie kann ich kurzfristig meine Verhandlungsposition/den Kaufpreis optimieren?

Wir übernehmen für Sie die Navigation im Transaktionsprozess und stehen dazu im ständigen Austausch mit Experten des Steuer- und Medizinrechts. Diese interdisziplinäre Arbeitsweise schafft für Sie Sicherheit auf allen Ebenen der Transaktion.

Rechtliche Aspekte der Praxistransaktion

Die Gestaltung von Verträgen mit steuerlichem Bezug ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Ihren Praxisverkauf steuerlich und gesellschaftsrechtlich begleiten, kann die bundesweit tätige Steuerrechtskanzlei Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, die bereits eine Vielzahl unserer Kunden juristisch und steuerlich begleitet hat.

Dr. Markus Wollweber

Dr. Andreas Penner ist Gründungspartner der Partnerschaft PPP Rechtsanwälte und Lehrbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum. Er ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt ausschließlich im Medizinrecht tätig und seit über 20 Jahren auch aus wissenschaftlicher Perspektive mit dem Gesundheitswesen befasst. Er berät Zahnärzte, Ärzte, MVZ, Krankenhäuser und Verbände im ambulanten und stationären Leistungsbereich. Daraus folgen Kenntnisse der übergeordneten Zusammenhänge, eine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und ein unternehmerischer Blick auf die Bedürfnisse der Mandanten. Dieses Know-how stellt Herr Dr. Penner unseren Mandanten für Transaktionen und die Überführung in nachhaltige MVZ-Strukturen zur Verfügung.

Dr. Andreas Penner

Interview mit Helmut-Joachim König, Sikomed GmbH

„2020: Zeit der Ernte für Zahnärzte?“
Ein Interview mit Heljo KÖNIG, geführt von Dr. Markus WOLLWEBER am 20. Mai 2020

Der zahnmedizinische Markt ist im Umbruch. Zahnärztliche Praxen und Berufsausübungsgemeinschaften werden zunehmend attraktiv für Investoren. Die Zusammenarbeit und der Verkauf werden in der Regel über die Gründung und den Betrieb von medizinischen Versorgungszentren umgesetzt. Hierüber habe ich am 20. Mai 2020 mit dem auf den zahnmedizinischen Bereich fokussierten und langjährig erfahrenen Experten, Herrn Heljo KÖNIG, gesprochen:

Markus WOLLWEBER: Hallo Herr KÖNIG. Zeit der Ernte für Zahnärzte? Was macht das Jahr 2020 so interessant für Zahnmediziner?

Heljo KÖNIG: Die Corona-Pandemie konfrontiert niedergelassene Zahnärzte mit großen, bisher nicht erwarteten wirtschaftlichen Risiken. Die zeitweilige Reduzierung der Praxistätigkeit auf die Notfallversorgung und die Ängste von Patienten vor Infektionen haben finanzielle Einbußen zur Folge, die die finanziellen Reserven mancher Praxen überfordern. Solche Erfahrungen führen natürlich zu Überlegungen, Risiken zukünftig vorbereitet zu begegnen. Ein Weg ist die Begründung einer Partnerschaft zwischen Zahnärzten und Investoren, die die zeitweiligen finanziellen Herausforderungen meistern hilft und zudem weitere Chancen bietet. 2020 dürfte solche Überlegungen beflügeln.

Markus WOLLWEBER: Die Beteiligung eines institutionellen Anlegers: Ist das überhaupt möglich und zulässig?

Heljo KÖNIG: Das deutsche Sozialrecht räumt Investoren, die über die sogenannte Gründereigenschaft verfügen, das Recht ein, sich z. B. an Zahnarztpraxen zu beteiligen. Gründer in diesem Sinne sind u. a. niedergelassene (Zahn-)Ärzte, zugelassene Krankenhäuser und Kommunen. …

Weiter zum vollständigen Interview

Transaktion in Zahlen

Am Anfang einer jeder Transaktion steht die Auswahl einer den Wünschen des Zahnarztes entsprechenden und zugleich wirtschaftlich sinnvollen Transaktionsstruktur. Ein Vergleich der dabei in Frage kommenden Konzepte unter Berücksichtigung der Situation des Zahnarztes (Alter, Anzahl der weiteren Berufsjahre, Beteiligungsquote) ist dabei unerlässlich. Dies zeigt der nachstehende Vergleich.

Plant der mindestens 56jährige Zahnarzt die Fortführung seiner zahnärztlichen Tätigkeit über 3 weitere Jahre, ist es auf Basis der hier angenommenen Parameter aus seiner Sicht günstiger, die Praxis im mit einer Beteiligung in Höhe von 49 % fortzuführen statt sie vollständig zu verkaufen (+ rd. 45.000 Euro). Unterstellt man allerdings bei sonst gleichbleibenden Bedingungen eine Beteiligungsquote in Höhe von 40 %, stellt sich die Situation gegenteilig dar. Bei dieser Konstellation würde der Zahnarzt am meisten von einem direkten Verkauf profitieren (+ rd. 64.000 Euro). Über den 7-Jahres-Zeitraum hingegen bleibt es unabhängig von der Beteiligungsquote dabei, dass der direkte Verkauf dem Beteiligungsmodell deutlich unterlegen ist.

Das Anstellungsgehalt und etwaige Earn-Out-Zahlungen (= eine Beteiligung an Gewinnsteigerungen in den Jahren nach Gründung der MVZ-GmbH) wurden der Einfachheit halber an dieser Stelle nicht berücksichtigt.

Erfahrungen unserer Mandanten