Verkaufskonzept 55+

Seitdem Investoren als Käufer effizient geführter Zahnarztpraxen auftreten und Kaufpreise bieten, die junge Zahnärzte nicht aufwenden können, ergeben sich für abgabewillige Zahnärzte, neue und gute Chancen, ihr Lebenswerk zu hohen Preisen zu veräußern. Dabei hilft Vater Staat, den Verkauf für Zahnärzte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, besonders attraktiv zu machen. Der Grund: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann seine Praxis oder seine Gesellschaftsanteile an einer Gemeinschaftspraxis steuerbegünstigt veräußern. Statt der vollen Steuerlast fällt auf den Kaufpreis nur der sogenannte „halbe Steuersatz“ an. Zusätzlich zum Kaufpreis zahlen Investoren regelmäßig einen sogenannten Earn-Out. Dieser wird fällig, wenn der verkaufende Zahnarzt in einem vereinbarten Zeitraum den Gewinn der Praxis steigern kann.

Grundvoraussetzung für die Übernahme der Praxis durch einen Investor ist die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Um die bewährte Praxisführung abzusichern, erwarten Investoren,  dass der verkaufende Zahnarzt die Praxis – wie bisher – für einen zu vereinbarenden Zeitraum sowohl als Angestellter als auch als Geschäftsführer und Zahnärztlicher Leiter weiterführt.  Neben Kaufpreis und weiteren Einnahmen als angestellter Geschäftsführer ergeben sich für den Verkäufer folgende Vorteile:

  • Befreiung von mit Kreditaufnahmen verbundenen Risiken (zum Beispiel Finanzierung von Ersatzinvestitionen)
  • Befreiung von wirtschaftlichen Folgen des persönlichen Morbiditätsrisikos
  • Auf Wunsch: Delegation von Management-Aufgaben an den neuen Eigentümer (Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, QM, Personalakquisition u. a.)
  • Befreiung von bestehenden Kreditverbindlichkeiten (Rückzahlung aus dem Kaufpreis)
  • Befreiung von Reinvestitionsrisiken

Befreiung von mit Kreditaufnahmen verbundenen Risiken (zum Beispiel Finanzierung von Ersatzinvestitionen)

Befreiung von wirtschaftlichen Folgen des persönlichen Morbiditätsrisikos

Auf Wunsch: Delegation von Management-Aufgaben an den neuen Eigentümer (Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, QM, Personalakquisition u. a.)

Befreiung von bestehenden Kreditverbindlichkeiten (Rückzahlung aus dem Kaufpreis)

Befreiung von Reinvestitionsrisiken

Bei den meisten Investoren besteht der Wunsch, dass der abgebende Zahnarzt seine Praxis im bisherigen Umfang, mit seinem erfahrenen Praxisteam und unter den Bedingungen der bisherigen Praxisführung weiterführt, sodass Patienten den Wechsel der Eigentümerstellung kaum wahrnehmen.

  • GERN PRÜFEN WIR, OB IHRE PRAXIS FÜR DEN VERKAUF AN EINEN INVESTOR INFRAGE KOMMT.
Logo ausgeschnitten

Sikomed
Unternehmensberatung im Gesundheitswesen GmbH
Düstere-Eichen-Weg 35
37073 Göttingen

Telefon: 0551 9985890
Telefax: 0551 9985899

E-Mail: info@sikomed.com
Internet: www.sikomed.com

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden