Beteiligungskonzept 35+
Auch für jüngere Zahnärzte kann die Partnerschaft mit einem Investor von hohem Interesse sein. Wenngleich regelmäßig der frühzeitige Verkauf der Zahnarztpraxis an einen Investor aus wirtschaftlichen und steuerlichen Überlegungen ausscheidet, da die selbständige Weiterführung der Praxis im Zeitablauf zu günstigeren wirtschaftlichen Ergebnissen führt, sind Partnerschaften zwischen Zahnärzten und Investoren eine gute Alternative: die Partnerschaft beginnt mit der Gründung eines gemeinsam getragenen Medizinischen Versorgungszentrums und endet mit dem steuerbegünstigten Verkauf der vom Zahnarzt an der gemeinsamen Gesellschaft gehaltenen Anteile. Der Zahnarzt bringt nach diesem Konzept seine Praxis in die mit dem Investor neu zu gründete MVZ-GmbH ein und wird dort als angestellter Zahnarzt, Geschäftsführer und Zahnärztlicher Leiter tätig. Neben seinem Gehalt hat er auch Anspruch auf eine seiner Beteiligung entsprechende Gewinnausschüttung. Steuerbegünstigt kann er nach einer Haltephase von 7 (oder mehr) Jahren seinen Anteil an den Investor übertragen, ohne dass der Gewinn in Höhe des Grenzsteuersatzes besteuert würde. Stattdessen fällt nach dem geltenden Steuerrecht lediglich eine Steuerbelastung in Höhe von ca. 30 % des steuerpflichtigen Kaufpreises an. Wird die Beteiligung vor Ablauf von 7 Jahren übertragen, kommt diese Steuervergünstigung anteilig zum Tragen.
Die Verlagerung des Verkaufszeitpunktes führt also zu erheblichen Steuervorteilen. Gleichzeitig kann der Zahnarzt folgende Vorteile wahrnehmen:
Befreiung von mit Kreditaufnahmen verbundenen Risiken
Befreiung von wirtschaftlichen Folgen des persönlichen Morbiditätsrisikos
Sicherung weiterer Einkünfte durch Anstellungsgehalt und Gewinnausschüttungen aus Gesellschaftsbeteiligungen
Befreiung von bestehenden Kreditverbindlichkeiten (ggf. Gewährung zinsgünstiger und tilgungsfreier Kredite des Investors)
Auf Wunsch: Delegation von Management-Aufgaben an den Investor (Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, QM, Personalakquisition u. a.)
Frühzeitige Sicherheit über die Höhe des späteren Mindestkaufpreises, da dieser bereits im Rahmen der Begründung der Partnerschaft festgelegt wird
Weitestgehende Befreiung von Reinvestitionsrisiken
- Befreiung von mit Kreditaufnahmen verbundenen Risiken
- Befreiung von wirtschaftlichen Folgen des persönlichen Morbiditätsrisikos
- Sicherung weiterer Einkünfte durch Anstellungsgehalt und Gewinnausschüttungen aus Gesellschaftsbeteiligungen
- Befreiung von bestehenden Kreditverbildlichkeiten (ggf. Gewährung zinsgünstiger und tilgungsfreier Kredite des Investors)
- Auf Wunsch: Delegation von Management-Aufgaben an den Investor (Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, QM, Personalakquisition u. a.)
- Frühzeitige Sicherheit über die Höhe des späteren Mindestkaufpreises, da dieser bereits im Rahmen der Begründung der Partnerschaft festgelegt wird
- Weitestgehende Befreiung von Reinvestitionsrisiken
Gerade für unternehmerisch denkende Zahnärzte ist die Partnerschaft mit einem Investor von Interesse, da dieser in der Lage ist, Erweiterungsstrategien der gemeinsamen Gesellschaft, z. B. die Integration von Abgeberzahnarztpraxen, zu finanzieren.
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Sikomed
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